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Prävention als vierte Säule im Gesundheitswesen
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Die Bundesregierung erarbeitet ein Präventionsgesetz
mit dem Ziel die Prävention
- neben Akutbehandlung, Rehabilitation und Pflege -
zur vierten Säule im Gesundheitswesen auszubauen
und damit die Wirksamkeit der präventiven Maßnahmen
zu steigern.
Mit dem Präventionsgesetz werden die vielfältigen
Ansätze der Prävention auf eine solide Basis gestellt.
Bestehende Regelungen werden zusammengefasst und
ergänzt, um die Kooperation zwischen den Akteuren zu
verbessern und um Transparenz, Qualität und Effizienz
auch in diesem Bereich zu erhöhen.
Ein Gesetzentwurf soll bis Ende 2003 erarbeitet sein
und im Herbst 2004 in Kraft treten.
Dieser wird massivste Auswirkungen auf die
Gesundheitsvorsorge und die Gesundheitsfinanzierung,
sowohl für die jüngeren Generationen,
als auch insbesondere für die Senioren mit sich bringen.
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