> Präventionsgesetz

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Prävention als vierte Säule im Gesundheitswesen
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Die Bundesregierung erarbeitet ein Präventionsgesetz 
mit dem Ziel die Prävention 
- neben Akutbehandlung, Rehabilitation und Pflege - 
zur vierten Säule im Gesundheitswesen auszubauen 
und damit die Wirksamkeit der präventiven Maßnahmen 
zu steigern. 

Mit dem Präventionsgesetz werden die vielfältigen 
Ansätze der Prävention auf eine solide Basis gestellt.
Bestehende Regelungen werden zusammengefasst und 
ergänzt, um die Kooperation zwischen den Akteuren zu
verbessern und um Transparenz, Qualität und Effizienz
auch in diesem Bereich zu erhöhen.

Ein Gesetzentwurf soll bis Ende 2003 erarbeitet sein
und im Herbst 2004 in Kraft treten.
Dieser wird massivste Auswirkungen auf die
Gesundheitsvorsorge und die Gesundheitsfinanzierung,
sowohl für die jüngeren Generationen,
als auch insbesondere für die Senioren mit sich bringen.


Jürgen Mußmann

Lesenswerte Informationen zum Thema:

http://www.bvgesundheit.de/dokumente/
IKK-300703_Eckp.pdf

http://www.epi.mh-hannover.de/mitarbeiter/
walter/Expertise.pdf

http://www.bundesregierung.de/artikel,-482915/
Praeventionsgesetz-Gesundheits.htm

Haben Sie/ Ihre Einrichtung/ Ihr Verein Interesse 
sich im Rahmen eines Vortrages über Neuerungen und
Einzelheiten des Präventionsgesetzes zu informieren,
nehmen sie bitte Kontakt auf unter
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